Der Notar unterstützt bei Testamenten und berät zu Pflichtteilsrechten, Enterbung und Absicherung. Er sorgt für die rechtssichere Umsetzung und die Registrierung Ihres letzten Willens. Im Verlassenschaftsverfahren ist er Gerichtskommissär und begleitet die Beteiligten umfassend. Bei Schenkungen und Übergaben erstellt er klare Verträge und hilft, Konflikte zu vermeiden.
Der Kauf oder Verkauf von Grundstücken, Häusern und Wohnungen birgt hohe Risiken in sich und erfordert besondere Sorgfalt. Dabei müssen Eigentumsverhältnisse und Belastungen überprüft, die Zahlungsabwicklung sichergestellt und behördliche Vorgaben eingehalten werden– Der Notar sorgt für Überblick und Sicherheit.
Der Notar unterstützt bei wichtigen familiären Entscheidungen mit rechtssicherer und diskreter Beratung. Ob Vaterschaftserklärungen, Zustimmungserklärungen, Eheverträge, Trennungsvereinbarungen, Partnerschaftsvereinbarungen oder Adoptionsverträge – notarielle Urkunden schaffen klare Verhältnisse und helfen, Konflikte zu vermeiden und einvernehmliche Lösungen zu finden.
Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bestimmen Sie frühzeitig, wer im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit für Sie handelt und welche medizinischen Maßnahmen unterbleiben. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, kann eine gewählte Erwachsenenvertretung eingerichtet werden, sofern die betroffene Person deren Bedeutung noch versteht. Andernfalls ist eine gesetzliche Erwachsenenvertretung durch nahe Angehörige möglich; auch ein Widerspruch oder die Benennung eines Vertreters kann im ÖZVV registriert werden. Der Notar sorgt für rechtssichere Beratung und Eintragung – damit Ihr Wille im Ernstfall zählt.
Ob Gründung, Umgründung oder Übergabe– der Notar unterstützt Unternehmer mit klaren, ausgewogenen Verträgen und rechtssicheren Lösungen. Von der Wahl der passenden Rechtsform bis zur Eintragung ins Firmenbuch begleitet er Sie kompetent und unparteiisch.
Urkunden, die von einem Notar aufgenommen werden, sind öffentliche Urkunden und haben volle Beweiskraft über ihren Inhalt. Bei der Beurkundung erstellt der Notar eine Niederschrift, liest diese vor und lässt sie von allen Beteiligten unterzeichnen. In bestimmten Fällen, wie etwa bei GmbH-Gründungen oder Pflichtteilsverzichten, ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Beglaubigung wird die Echtheit von Unterschriften oder Kopien bestätigt, wodurch Urkunden erhöhte Rechtssicherheit erhalten.
Herr Notar Dr. Stephan Prayer ist eingetragener Mediator. Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung. Ein neutraler Dritter – der Mediator – unterstützt die Parteien dabei, gemeinsam eine Lösung zu finden. Dem Mediator selbst kommt keinerlei Entscheidungskompetenz zu.
Herr Notar Dr. Stephan Prayer ist allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher für die italienische Sprache und langjähriger Partner des italienischen Konsulats. Wir bieten beglaubigte Übersetzungen juristischer und amtlicher Dokumente (z. B. Urkunden, Zeugnisse) sowie Rechtsberatung und Urkundenerrichtung in italienischer Sprache – insbesondere auch die Errichtung von Notariatsakten in italienischer Sprache an.
Der Notar übt ein öffentliches Amt unabhängig und im eigenen Namen aus und erstellt Urkunden mit hoher Beweiskraft. Er handelt stets unparteiisch, vertraulich und sorgt für maximale rechtliche Sicherheit. Durch Versicherungen und Kontrollen ist seine Tätigkeit besonders geschützt. Zudem berät er umfassend, vermittelt zwischen Parteien und hilft, Streit zu vermeiden.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine persönliche und kompetente Beratung. Wir begleiten Sie zuverlässig bei allen rechtlichen Angelegenheiten.
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